Wenn Forscher an eine andere Universität oder Forschungseinrichtung wechseln, gehen sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Anfang zurück. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch die bereits auf der jeweiligen Ebene verbrachte Zeit werden anerkannt. Dies muss jedoch beantragt werden. Wenn der neue Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, einen bestimmten Forscher einzustellen, kann er möglicherweise sogar ein höheres Lohnband aushandeln oder sogar früher als geplant auf ein höheres Erfahrungsniveau wechseln. Dennoch können Forscher einen Lohnverlust erleben, wenn sie zwischen verschiedenen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen wechseln. Es ist daher wichtig zu prüfen, wie sich diese Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt, bevor Sie zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Übernehmen beispielsweise Nachwuchsgruppenleiter ein Projekt mit mehr Forschungsverantwortung, werden sie in der Regel auch in eine höhere Lohngruppe eingeteilt. Theoretisch ist es für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter möglich, ein niedrigeres Gehalt als bisher zu erhalten, da er tatsächlich auf Erfahrungsstufe 1 von vorne anfangen müsste. Die Tarifverträge sehen jedoch vor, dass dies niemals geschehen darf und dass das Personal auf ein höheres Erfahrungsniveau mit mindestens dem gleichen Gehalt versetzt wird. Forschungsmitarbeiter sind Beamte, und ihr Tarifvertrag sieht eine jährliche Sonderzahlung vor.

Dies ersetzt den früheren bezahlten Urlaub und Weihnachtsgeld. Sie beträgt je nach Gehaltsband und Erfahrungsstufe zwischen 33 % und 60 % ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Es gibt auch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zusätzliche Leistungen werden auch an wissenschaftliche Mitarbeiter gezahlt, z.B. wenn sie besonders erfolgreich mit dem Erwerb von Drittmitteln sind. Allerdings sind diese Zusatzzahlungen in einigen Bundesländern nicht so üblich. Lediglich die TV-H-Vereinbarung sieht ein Kindergeld vor – ein Überbleibsel aus dem Bundesbeschäftigtentarif BAT, der nun durch TVoeD und TV-L ersetzt wurde. Innerhalb jeder Lohngruppe wird zwischen den Fürden jeweiligen Berufserfahrungsstufen unterschieden. Seit 2018 gelten für alle Tarifverträge sechs Erfahrungsstufen mit zunehmender Zeit auf jeder Ebene.

Erfahrungsstufe 1 ist Anfängern in der jeweiligen Lohngruppe vorbehalten. Die Forscher erreichen nach nur einem Jahr Stufe 2, aber dieser Zeitraum muss innerhalb eines einzigen Arbeitsvertrags liegen. Auf der anderen Seite braucht die Forscher zehn Jahre, um Level 5 zu erreichen. Der Elternurlaub wird jedoch nicht berücksichtigt. Mitarbeiter, die eine Pause von ihrer Forschungsarbeit einlegen, um sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern, können diese Zeit nicht für sich beanspruchen, wenn sie auf die nächste Erfahrungsstufe wechseln. Wenn ein Forscher mehrere Jahre nicht mehr arbeitet oder für einen nichtöffentlichen Arbeitgeber arbeitet, kann er sogar in eine niedrigere Kategorie versetzt werden und folglich mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen. In den Tarifverträgen wird davon als “verheerende Unterbrechungen” bezeichnet. Die Forscher sind an einer Universität oder Forschungseinrichtung beschäftigt, deren Gehalt auf der Grundlage eines Tarifvertrags festgelegt wird. Das Gehalt der Forscher hängt von der entsprechenden Berufserfahrung ab. Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst bieten hierfür Erfahrungsniveaus. Wenn Sie planen, zu einer anderen Institution zu wechseln, sollten Sie prüfen, ob sich diese Änderung negativ auf Ihr Gehalt auswirken würde.

Forscher schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung ab. Diese große Gruppe umfasst Doktoranden und Postdocs, aber auch Nachwuchsgruppenleiter.