Die im Metall- und Elektrosektor getroffenen Tarifverträge dienen vielen anderen Sektoren als Muster, doch sind die Musterverhandlungen durch eine wachsende Kluft zwischen den stabileren Arbeitsbeziehungen im exportorientierten verarbeitenden Gewerbe und den schwierigeren und konfliktreichen den privaten Dienstleistungssektoren, die von der privaten Nachfrage abhängig sind, betroffen. Übersicht allgemein verbindliche Branchenmindestlöhne nach Tarifverträgen 2019 (in Euro): Ab 2017 sind Tarifverhandlungen und Betriebsratsabdeckung in der Kernzone des Systems der Arbeitsbeziehungen – große Fertigungsbetriebe – nach wie vor stark und im privaten Dienstleistungssektor deutlich schwächer. In Westdeutschland sind rund 41 % aller Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe tarifvertraglich betroffen und werden auch durch einen Betriebsrat vertreten – gegenüber nur 19 % aller westdeutschen Dienstleistungsbeschäftigten und nur 11 % aller Bauarbeiter (Daten aus dem Jahr 2016 – Kohaut/Ellguth 2017). Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) enthält verschiedene alternative Formen der Streitbeilegung. Üblicherweise ist das Schlichtungsverfahren (Güteverhandlung). In diesem Fall einigen sich der Richter und die Konfliktparteien auf eine außergerichtliche Einigung. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht der Fall vor Gericht zurück. Die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften hat die Rolle der außergerichtlichen Mediation gestärkt. Die Richter können einen Richter ernennen, der nicht in das Gerichtsverfahren für das Schlichtungsverfahren involviert ist (Güterichter); vorbehaltlich der Zustimmung der Konfliktparteien sind auch ein außergerichtlicher Mediator für die Vermittlung des Konflikts. Kann keine Einigung erzielt werden, so ist der Fall vom Arbeitsgericht zu entscheiden. 2014 wurden die Rentenreformen in Kraft gesetzt. Nach der neuen Verordnung können Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren in die gesetzliche Altersversorgungsregelung mit 63 Jahren (wenn sie 1953 oder früher geboren wurden) oder bis zu 65 (wenn sie 1963 geboren wurden) in den Ruhestand treten. In der Praxis betrifft die Verordnung überwiegend männliche Arbeiter.
Frauen, die vor 1952 mit verlängerten Phasen der Nichterwerbstätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen geboren wurden, können im Alter von 60 Jahren in den Ruhestand treten, wenn sie nach ihrem 40. Geburtstag einen Nachweis über 15 Jahre Sozialversicherungsschutz und 10 Jahre gezahlter Beiträge zum Rentensystem erbringen. Ebenfalls im November wurde ein Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in den Lieferketten von Paketzustelldiensten verabschiedet, das die Haftung des Auftragnehmers für die Umsetzung gesetzlicher Arbeitsrechte, einschließlich der in Tarifverträgen geregelten, festlegt. Der Begriff der “organisatorischen Repräsentativität” ist im deutschen System unbekannt. Das alternativgehende Konzept ist “Tariffähigkeit”. Sie hat eine Grundlage im Grundgesetz (Koalitionsfreiheit), dem Tarifgesetz und wird von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben das Recht, Tarifverhandlungen zu führen, wenn Tarifverhandlungen als gesetzliche Aufgabe bezeichnet werden (Artikel 2 des Tarifvertragsgesetzes). Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind die Hauptindikatoren der “kollektiven Verhandlungsfähigkeit” die organisatorische Unabhängigkeit (der Gegenpartei und Dritter), die innere Demokratie und die soziale Stärke, die Gegenpartei an den Verhandlungstisch zu drängen und die Umsetzung der Tarifergebnisse durchzusetzen. Von 2006 bis 2017 ging das geschlechtsspezifische Lohngefälle in Deutschland von 22,3 % auf 21 % zurück. In Westdeutschland ging sie um 0,5% zurück (von 23,9% auf 22,5%), in Ostdeutschland um 0-1% (von 5,6% auf 6,7%). Die sehr unterschiedlichen Entwicklungen sind auf das frühere Modell der männlichen Brotgewinner im Westen, das Vermächtnis eines hohen Anteils von Müttern, die kurz teilzeitbeschäftigt sind, auf kinderbetreuungseinrichtungen und eine starke Lohnlücke zwischen männerdominierten Sektoren mit hoher Tariferstattung und frauendominierten Sektoren mit geringer Abdeckung zurückzuführen.