Abgesehen von der nach wie vor vorliegenden Substantialitätsanforderung debattieren die Praktiker darüber, ob es möglich ist, das Erfordernis der wirtschaftlichen Auswirkungen (des zweiteiligen anforderungs der wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen) bei einem der drei in Teil I dieses Artikels beschriebenen Tests für wirtschaftliche Auswirkungen (s. 376 der Juni-Ausgabe) zu erfüllen, wenn eine Partnerschaft gezielte Zuweisungen verwendet. Es ist jedoch klar, dass alle drei wirtschaftlichen Auswirkungen mindestens einmal jährlich befriedigt werden müssen. 40 17 Einige mögen argumentieren, dass der Fehlbetrag von 20 USD eine garantierte Zahlung nur im Umfang einer tatsächlichen Verteilung an Partner C darstellen kann. Siehe Abschnitt 707 Buchstabe c) (“Soweit ohne Berücksichtigung des Einkommens der Partnerschaft, Zahlungen an einen Partner festgelegt wurden”) (Hervorhebung hinzugefügt). Aber siehe Regs. Abs. 1.707-1 Buchstabe c) (eindeutig darauf hinweisend, dass eine garantierte Zahlung nicht gezahlt werden muss, sondern nur “aufgelaufen” sein kann). So kann der Fehlbetrag von 20 Dollar ordnungsgemäß als garantierte Zahlung behandelt werden, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gezahlt wird oder nicht. Vgl. jedoch Abs.

461 Buchstabe h), der sich auf den Zeitpunkt des garantierten Zahlungsabzugs auswirken kann. So hat das Steuergericht Kapitalverschiebungen zwischen und zwischen Partnern als steuerpflichtig bezeichnet. Im Beispiel der ABC-Partnerschaft in Beispiel 2 wird Partner C garantiert sowohl (1) seine anfängliche Kapitaleinlage als auch (2) seine bevorzugte Rendite erhalten, bevor die Partner mit gemeinsamen Zinsen eine Zahlung erhalten. Somit würde der gesamte Betrag des Defizits von 20 DOLLAR aus den Kapitalkonten der Partnervongesellschaft von gemeinsamem Interesse gezahlt, wenn die Partnerschaft Ende 2012 liquidiert würde. Wäre ein Teil des Fehlbetrags aus dem Kapital von Partner C entrichtet worden (z. B. wenn das gesamte Kapital der Gesellschafter von gemeinsamen Zinsen entweder aus Betriebsverlusten oder aus früheren Kapitalverschiebungen auf Partner C aufgebraucht war), wäre Partner C vermutlich nur insoweit steuerpflichtig, als der Fehlbetrag das Kapital eines Partners außer dem Kapital von Partner C erschöpft. 30 Viele Praktiker und Kommentatoren argumentieren auch, dass die aufgelaufene, aber unbezahlte vorzugsweise Rendite keine zu versteuernde Kapitalverschiebung sei, sondern ein Schnäppchenkauf durch den bevorzugten Zinspartner sei, und sie verweisen an die Behörden, die der Meinung seien, dass ein Schnäppchenkauf kein Einkommen darstelle.

34 Hat der bevorzugte Zinspartner, wenn die Seitherkeit seither der Fall ist und der bevorzugte Zinspartner der Gesellschafter ist, der die Transaktion und die Abgabe der Steuererklärung der Gesellschaft kontrolliert, was häufig der Fall ist, dann hat der bevorzugte Zinspartner durch den Abschluss einer solchen Schnäppchenkaufvereinbarung eine Treuhandsteuer gegenüber den anderen Partnern verletzt? 35 Die Antwort kann vom Zeitpunkt abhängen, zu dem eine treuhänderische Pflicht entsteht.